Hallo,
Zitat:
Zitat von chudy
Alles schriftlich per mail geklärt
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wie denn nun: Schriftform oder E-Mail?
Juristisch ist das nicht dasselbe, und im Zweifel bist Du darauf angewiesen, dass die Gegenseite den Zugang und die Richtigkeit anerkennt. Wenn die das partout nicht wollen, entfaltet eine E-Mail kaum Beweiskraft.
Dennoch würde ich sogleich damit zum Anwalt, der vermutlich erst einmal den Ist-Zustand des Wagens dokumentieren lässt. Wenn sich ein Vertragspartner erkennbar nicht an Vereinbarungen und Zusagen hält, habe ich selten Lust, da noch lange herumzueiern und mich weiter über den Tisch ziehen zu lassen -aus dem Alter bin ich raus. Das kriegt der RA auf den Tisch und soll sich kümmern, fertich.
Gruß
Boris