Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.01.2013, 22:12   #9
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von chudy Beitrag anzeigen
Alles schriftlich per mail geklärt
wie denn nun: Schriftform oder E-Mail?
Juristisch ist das nicht dasselbe, und im Zweifel bist Du darauf angewiesen, dass die Gegenseite den Zugang und die Richtigkeit anerkennt. Wenn die das partout nicht wollen, entfaltet eine E-Mail kaum Beweiskraft.

Dennoch würde ich sogleich damit zum Anwalt, der vermutlich erst einmal den Ist-Zustand des Wagens dokumentieren lässt. Wenn sich ein Vertragspartner erkennbar nicht an Vereinbarungen und Zusagen hält, habe ich selten Lust, da noch lange herumzueiern und mich weiter über den Tisch ziehen zu lassen -aus dem Alter bin ich raus. Das kriegt der RA auf den Tisch und soll sich kümmern, fertich.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten