Zitat:
Zitat von Toni V8
, damit gehst du ja erst mal keinen Vertrag ein.
Christian
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oh doch

und zwar einen vertragsanbahnenden vertrag §311[2]bgb wonach sogar ein schuldverhältnis entsteht, und somit eine anspruchsgrundlage, in dem fall nach 241[2]bgb. wenn durch start die karre kaputtgeht hat im besten fall der potenzielle käufer den schaden zu zahlen!