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Alt 08.01.2013, 20:23   #3
--750il--
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Zitat:
Zitat von Toni V8 Beitrag anzeigen

, damit gehst du ja erst mal keinen Vertrag ein.




Christian
oh doch und zwar einen vertragsanbahnenden vertrag §311[2]bgb wonach sogar ein schuldverhältnis entsteht, und somit eine anspruchsgrundlage, in dem fall nach 241[2]bgb. wenn durch start die karre kaputtgeht hat im besten fall der potenzielle käufer den schaden zu zahlen!
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Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen!
Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
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