Kurz und bündig:
Die Scheinwerfer MÜSSEN beim E-Prüfzeichen die Buchstabenkombination "RL" (running light) tragen, damit Tagfahrlicht mit den originalen Scheinwerfern zulässig ist.
Bei meinem E39 stand damals "PL" drauf. Dementsprechend: Nicht zulässig.
Nachzulesen in der ECE-Norm ECE R87
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