okay.... der TÜV darf... aber eben nicht einfach eintragen wie ein fahrwerk mit bauartzulassung etc.
per einzelgutachten nach den entsprechenden prüfungen, die in die zig-tausende gehen können... aber ich denke mal dass Fimonchen bei diesen kosten wohl darauf verzichten wird
@Fimonchen: tagFAHRlicht ist eben weder abblendlicht noch STANDlicht... somit sind beide nicht geeignet... wobei die automatische einschaltung des fahrlichtes (auch abblendlicht genannt) ECE konform ist, sprich erlaubt. das dimmen vom fernlicht dagegen ist in deutschland nicht erlaubt... auch wenn es häufig gemacht wird. ebenso sind ja die meisten ringe im scheinwerfer ebenso nicht erlaubt, doch als tagfahrlicht sähe ich bei den ringen noch die geringste gefahr auf strafe... insbesonders wenn normales standlicht aktiv bleibt

letztendlich wird wohl kaum jemand angehalten, solange keine offensichtliche beeinträchtigung anderer besteht, um die bauteile der beleuchtung zu überprüfen

beim TÜV dann doch eher...
legal.... illegal... sch..egal
