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Alt 24.03.2004, 08:12   #4
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
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Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
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Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
ich komm mir hier vor als hätte ich es mit Psychatororen zu tun.
Die kenn ich zwar nicht (nur Psychopathen), aber ich habe es Dir schon ganz am Anfang gesagt:
Die Frist beträgt 6 Monate. Das wurde Dir inzwischen ja schon bestätigt.
Die Strafhöhe bewegt sich in einem gewissen Rahmen (weiß ich jetzt nicht genau, ich schätze so
bis Euro 3.000,-).
Das Strafausmaß wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich festgelegt. Daran ist nichts zu rütteln.

Deine Möglichkeiten:
1) Sich als Fahrer deklarieren und zahlen
2) Ein anderer ist gefahren und dieser zahlt
3) Du fechtestet den Strafbescheid an und bestreitest die Dir zur Last gelegte Übertretung
4) Du erhebst Einspruch gegen die Strafhöhe
Nähere Auskünfte erteilt Dir Dein Anwalt sicher gerne.

Schönen Gruß,
Elmar
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