Zitat:
Original geschrieben von Elmar
Hi!
300,- Euro ist ganz schön heftig 
Aber ich schätze, da hast Du Pech gehabt.
Gibt es in Deutschland eine 3monatige Verjährungsfrist ?
In Österreich muss binnen 6 Monaten von der Behörde eine Verfolgungshandlunggesetzt werden...
Schönen Gruß,
Elmar
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Hi Elmar, gibt es denn bei euch sowas wie Zeugnisverweigerungsrecht? Hier ist es so, das Du keine Angaben machen mußt, wenn ein Verwandter ersten Grades gefahren ist. Fahrer ist somit nicht ermittelbar.