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Alt 20.03.2004, 17:02   #9
John McClane
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Zitat:
Original geschrieben von Elmar
Hi!

300,- Euro ist ganz schön heftig
Aber ich schätze, da hast Du Pech gehabt.

Gibt es in Deutschland eine 3monatige Verjährungsfrist ?
In Österreich muss binnen 6 Monaten von der Behörde eine Verfolgungshandlunggesetzt werden...

Schönen Gruß,
Elmar
Hi Elmar, gibt es denn bei euch sowas wie Zeugnisverweigerungsrecht? Hier ist es so, das Du keine Angaben machen mußt, wenn ein Verwandter ersten Grades gefahren ist. Fahrer ist somit nicht ermittelbar.
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