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Alt 20.03.2004, 16:53   #8
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
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Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
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Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
@ Elmar heist das die haben 6 monate zeit dafür?
Ja
Zitat:
Ich bin doch aber kein ösi bei mir ist das nach 3 monaten erledigt.
Es zählen nicht die Strafbestimmungen Deines Landes, sondern jenes, wo die Übertretungen gesetzt wurden.

Wenn Du glaubst, im Unrecht zu sein, dann beachte die Strafverfügung einfach nicht. Alles weitere ergibt sich schon noch
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