Soweit ich weiß darf das Lenkradschloss nicht einrasten wenn der Schlüssel steckt. Das hat normalerweise auch der Tüv zu überprüfen und hat das zurecht bemängelt. Fällt den meisten Prüfern nicht auf da sie es nicht kontrollieren. Bisher hat auch noch keiner meine hinteren Gurtschlösser getestet.
Beim e34 gabs mal eine Rückrufaktion wegen einer brechenden Raste bei der das Lenkradschloss während der Fahrt blockieren konnte. Das Schloss beim e38 dürfte ja nicht unbedingt anders aufgebaut sein..
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