Darf ich mal etwas xenon licht ins dunkel bringen?
also ich hab ja das gefrickel bei mir nachgerüstte in BOSCH; habe es mir abaler damals mehrmals schwaz auf weiß von tüv usw bestätigen lassen dass es entweder eine niveuregelurierung (oder besseres [EDC]) sein muss, das sich u.U. einfnach das ganze heck des autos anpasst; und die Scheinwerfer nicht nachregeeln müssen an stellmotoren; gibt aber beim E32 kein Rädchen zum hoch und runterfahren im innenraum (ist ja auch klar.)
das Andere was man zur option hat ist eine AUTOMATISCHE leuchtweitenregulierung also ALWR nicht LWR. das rädchen das man selber drehen kann ist nicht zulässig. Da sitzt dann einfach ein ultraschallgeber ähnlich wie beim PDC an dem heck des Autos und misst stetig den Abstand zum Straßenbelag und dementsprechend werden die scheinwerfer über Stellmotoren Eingestellt.
und SWRA war meinen Nachforschungen nach eigentlich schon immer Pflicht. Denn selbst wenig Dreck reicht dass das blendet wie Sau. (jaa gut in den ersten 1-2 jahren als das aufkam mag das anders gewesen sein, genau wie vor 1998 noch keien eintragung bei anchrüstung von xenon Pflicht war, weshalb ja E39 steuergeräte die uralt sind Höchstpreise auf ebay erzielen)
hier hatte ich das mal erwähnt :
 http://www.7-forum.com/forum/5/endli...en-179206.html
 http://www.7-forum.com/forum/5/endli...en-179206.html
Abern ja das einfachste um das problem aus der welt zu schaffen, wäre es wenn man die letzten 7e nummer der Vin hätte; ich kann die vom 7er und die vom 1er mittlerweile auswendig 

 spart zeit und kramen im Handschuhfach 
