Ich sehe nirgends, dass er gewerblich geleast hat oder habe ich etwas überlesen?
Und wieso sollte bei einem Leasing die Gewährleistungsansprüche anders sein? Der Gebrauchtwagen wird ja an die Leasinggesellschaft "verkauft" (wahrscheinlich BMW) und die tritt die Ansprüche doch dann an den Leasingnehmer ab...so kenne ich das zumindest...oder irre ich da?
Viele Grüße
Stefan
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Ab 19.02.2010:
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