Wieso braucht man dazu Kulanz oder eine Anschlußgarantie?
Der Händler muss Dir auf das Fahrzeug eine Gewährleistung geben und in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. man geht davon aus, dass der Mangel schon von Beginn an da war und somit muss der Händler, bei dem Du den Wagen gekauft hast, den Mangel beseitigen bzw. für die Kosten aufkommen.
Viele Grüße, viel Erfolg und Glückwunsch zum Neuerwerb
Stefan
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Whoever has the most toys when he dies, wins...
Ab 19.02.2010:
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