Oldtimergutachten, Classic-Versicherung
Steuerrechtlich gilt ein Fahrzeug erst mit 30 Jahren als Oldtimer, mit dem Vorteil der günstigen Steuereinstufung. Bei den Versicherungen liegt die Altergrenze etwas tiefer. Allerdings sind die jetzt auch etwas vorsichtiger geworden und checken die Vorraussetzungen ganz genau. Ich hatte für meinen E23 den ADAC-Classic Versicherungsschutz bekommen, aber erstmal nur unter Vorbehalt der Überprüfung und Nachreichung eines Oldtimer- oder Klassikergutachtens. Hatte dann den Stichtag für die Nachreichung überschritten, mit der Folge, daß mir die Versicherung gekündigt wurde. Als der Sachbearbeiter aber das Gutachten dann doch noch bekommen hat, gab es endgültig den günstigen Versicherungsschutz. Die 90€ für das Gutachten haben sich also gelohnt.
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