Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Setech
					 
				 
				@750il: Hast Du Steuerrecht studiert? 
Wie geschrieben wo kein Kläger da kein Richter. Die Gewerblichkeit ist immer eine Einzelfallprüfung. 
  
			
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 nein,
die gewerblichkeit ist keine einzelfallprüfung.. es gibt dafür 6 kriterien.
in dem fall ist es dem te aufgrund seiner aussagen auch nicht nachzuweisen.