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Alt 23.10.2012, 11:32   #3
CCH
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Ja.
... Klarheit wird wohl nur der nächste BGH-Fall bringen, wenn es denn nicht um eine Handelsgesellschaft als PKW-Verkäufer geht...
Der wird irgendwann kommen.
Allerdings stützt sich die Begründung des BGH doch sehr auf die Vermutung des §344 HGB, was auch für das Urteil zum Verbraucherdarlehensvertrag gilt. Die Vermutung läßt sich i.d.R. nicht direkt auf Freiberufler übertragen.

Bleibt jedenfalls spannend.
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