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Alt 23.10.2012, 11:48   #2
RS744
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Zitat von CCH Beitrag anzeigen
@RS744
Hast du das Urteil gelesen?
Ja.
Erstmal beruft sich der BGH darin auf das Handelsrecht, daß "alles" zum Handelsgewerbe gehöre - bei einer GmbH. Nun könnte man meinen, beim Freiberufler sei das Urteil nicht einschlägig. Die zitierte Passage [20] zeigt m.E. aber, daß man da beim BGH vorsichtig sein sollte. Klarheit wird wohl nur der nächste BGH-Fall bringen, wenn es denn nicht um eine Handelsgesellschaft als PKW-Verkäufer geht.

P.S. das Urteil ist überall, nicht nur bei juris, nachlesbar.
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