Thema
:
Klarglassrückleuchten?
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21.10.2012, 04:47
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w00lf
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2011
Ort: Kärnten
Fahrzeug: 735iA 03/99
Zitat:
Zitat von
m30 freak
e prüfzeichen heist aber noch nicht das die dinger mit unserer gesetzes lage konform sind .
ne abe brauchst du trotzdem.
Ein gültiges E-Prüfzeichen erfordert keine weitere ABE, es
ist
eine ABE.
mfg, Wolfgang
w00lf
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