Unter Auflastung verstehe ich ja nocheinmal etwas anderes, nämlich die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeugs.
Bisher wurde aber nur von der Erhöhung der Anhängelast gesprochen, wenn ichs recht verstanden habe.
Sollte man eine Limousine nach Werksauslieferung auflasten können, dann wäre ich doch sehr verwundert.
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MfG amnat minus Franken in 2015
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