Ich nehmen an in den Nutzungsbedingungen der Selbsthilfewerkstatt - die er wohl unterschrieben haben dürfte - werden solche Dinge ausgeschlossen sein. Mag sein das die Bühne keine gültige Plakette hat, nur was wenn die sicher vorhandene Sperre manuell außer Betrieb gesetzt wurde?
War er es nicht sogar selber, hätte er kontrollieren müssen ob das funktioniert.
Bei sowas wird immer sofort Versicherung und der ist schuld geschrieen - wer hat das Auto aufgehoben? Wer hat die Verriegelung kurz nach dem Anheben - so wie es vorgeschrieben ist - kontrolliert? Tja......
Der Betreiber wird sicher "selber Schuld" sagen. ME nicht ganz zu unrecht -sonst kommt der Nächste, flext sich in die Hand und möchte von ihm ne Neue.....
Sei froh das niemand zu Schaden (körperlich) kam, denn sonst müsstest du dich nicht um einen Anwalt bemühen.
Letztendlich alles nur Spekulationen die nur ein Gericht wird klären können.
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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