Ja, es ist ein altes Thema, aber hier steht soviel purer Unsinn das ich es gern korrigieren würde.
Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und nur eine Teilkasko-Versicherung besteht, kann eine "Glas-Totalschaden" Abrechnung erfolgen.
D.h. ein Sachverständiger ermittelt den Zeitwert der Verglasung (Scheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten).
Es wird nur der Zeitwert der Verglasung ausgezahlt. Keine Montage-Kosten, Steuern oder ähnliches.
Im Regelfall kommen hier Summen deutlich! unter 500 € zustande. Meist lohnt eine Abrechnung wegen der SB nicht, gelegentlich ist die SB von 150,- € bereits höher, wie der Zeitwert der Verglasung.
