Zitat:
zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
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Also, da stehts doch. Es KANN zulässig sein, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Es kommt eben auf die Folie darauf an. Die Aussage JEDE FOLIE ist verboten, ist falsch. Und: Wenn die TÜV-Stelle es richtig prüft kann deren Eintragung sehr wohl richtig sein.