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Alt 15.03.2004, 07:51   #9
HC6666
nina gari mzee
 
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Zitat:
zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
Also, da stehts doch. Es KANN zulässig sein, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Es kommt eben auf die Folie darauf an. Die Aussage JEDE FOLIE ist verboten, ist falsch. Und: Wenn die TÜV-Stelle es richtig prüft kann deren Eintragung sehr wohl richtig sein.
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HC6666

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