Zitat:
Original geschrieben von HC6666
@John
1. kanns sein, daß hier einiges durcheinander geht und aneinander vorbeigeredet wird? FRONTscheibe ist NICHT vordere Seitenscheiben...
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Nein, eigentlich nicht. Fakt ist:
Verboten für vorne!!!!! Auch wenn Dir das nicht schmeckt.
Zitat:
2. ich hab eine Foliatec Chromalux drin: Heckscheibe, hintere Seitenscheiben und auch an den vorderen Seitenscheiben - ohne Tönung. Keine Eintragung, aber ABE. Auch für die vorderen Seitenscheiben. Natürlich NICHT für die Frontscheibe. Im übrigen nachzulesen bei Foliatec. Glaube kaum, daß das nun nicht erlaubt sein soll. Wissen tu ichs natürlich auch nicht. Aber wenn ein Hersteller seine Folie als "erlaubt" verkauft, hat das für mich schon eine deutlich andere Aussage als ein Artikel von unterbezahlten Freizeitpraktikanten in Wolfsburger und Rüsselsheimer Klatschzeitschriften zum Thema "Kress, ne! - wie verbastel ich mir mein Auto so dermaßen, daß ich über kein Gullideckel mehr heil rüberkomme".
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Deutlich andere Aussage, ja klar... Ich vergass, das der Folienhersteller natürlich auch nichts verkaufen will...
Foliatec als Beispiel führt auf der Homepage folgendes an:
"[1] Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
O.g. Angaben sind ohne Gewähr.
[1.1] Prüfungen von Folien für das nachträgliche Aufbringen auf Scheiben von KFZ, an Stellen, die für die Fahrersicht von Bedeutung sind (außer Windschutzscheibe)
- Anhang 3 der ECE Regelung 43
(Bestrahlungsbeständigkeit, Bewitterung, Erhöhte Temperatur)
- Anhang 5 der ECE Regelung 43
(Bruchstruktur, Kugelfallprüfung, Lichtdurchlässigkeit)
- Anhang 9 der ECE Regelung 43
(Abriebprüfung, Feuchtigkeitsbeständigkeit, Temperaturwechselbeständigkeit, Brennverhalten, Chemikalienbeständigkeit)
- T.A. Nr. 29 Abschnitt 3.8 des Entwurfes zur Erweiterung
(Verhalten bei stoßartigem Auftreffen stumpfer und massiger Körper, Reflexionsgrad, Brennverhalten, Bruchstruktur)
- Optische Eigenschaften
(in Anlehnung an T.A. Nr. 29 Abschnitt 3.6.8.3)
O.g. Angaben sind ohne Gewähr."
Komisch... Wenn es erlaubt wäre, warum schreiben die das nicht einfach?! Warum formulieren sie es so vorsichtig und beziehen sich auc ECE-Normen? Warum immer alles ohne Gewähr?? Schon komisch, ne?! Wenn das alles so einfach wär, hätten die selbst die ganzen Tests lange erledigt, denn dann würden sie noch mehr Folien verkaufen.
@Raffael: Du hast völlig recht.