Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.03.2004, 11:32   #16
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i


Scheibentönung vo. gibt es mit TÜV.
Gefärbte Rückleuchten können ebenfalls eingetragen werden.

Gruß
Nein, Raffael, gibt es nicht. Definitiv. Wenn du damit erwischt wirst, kommen die Folien vor Ort raus! Die (jetzt kommt's wieder) ständige Rechtssprechung sagt, das die scheiben, die für die sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, nicht mit Folie versehen werden dürfen. Steht auch so in der Folien-ABE.
Führt zum erlöschen der BE.
WENN es jemand eingetragen hat, so ist diese Eintragung unwirksam. Auch dazu habe ich ein Gerichturteil, ich sass nämlich da als Zeuge in der Verhandlung.
Diese selbsteingefärbten Rückleuchten sind ebenfalls nicht eintrag- und abnehmbar, da es nicht zulässig ist, Leuchten nachträglich einzufärben.
Glaub es mir. Wird nur teuer. Es gibt natürlich Kollegen von mir, die davon keine Ahung haben, aber ich z.B. habe mich auf KFZ-Tuning spezialisiert.
  Antwort Mit Zitat antworten