Wenn Du konkret die Behebung eines Fehlers beauftragst und die Werkstatt teile einbaut welche nicht benötigt werden, dann musst Du definitv diese nicht bezahlen !
In solchen Fällen wird die kluge Werkstatt wenn sie einen Verdacht haben, zB DME defekt, Dir den mitteilen und sagen dass sie das tauschen müssen aber es nicht zurück nehmen können wenn es daran nicht liegt. Dann musst Du als Kunde entscheiden ob Du das willst.
Ich selber hatte mal so einen Fall: Ölverlust am E32-730iAV8 vor 9 Jahren oder so.
Konkreten Auftrag erteilt: Ölverlust beheben.
Werkstatt hat diverse Teile gewechselt - Ölverlust war hinterher noch genauso da.
Es kam zum Prozess und das Amtsgericht Bingen entschied dass ich NICHTS bezahlen muss, da ja mein Auftrag nicht ausgeführt wurde.
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