Zitat:
Zitat von Claus
... Es kann natürlich auch sein, dass damit nur das Baujahr gemeint ist, das wäre aber fatal.
Andererseits bin ich mit den genauen Details überfragt, der Wagen bekäme ja schon in 2 Jahren ein H-Kennzeichen, da dann 30 Jahre alt.
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Das H Kennzeichen gibt es ab "30 Jahre nach `Inverkehrbringung´" - das war bislang regelmäßig die EZ!
Erst seit der Novelle der FZV in 2011 kann via Ausnahmegenehmigung auch aufs Baujahr abgestellt werden, vorrangig für solche Fälle wie hier gedacht.
An die Schwierigkeiten BMWs, die einen 02 aus nagelneuen Einzelteilen frisch zusammengebaut haben, sei
erinnert...
Olli