Zitat:
Original geschrieben von Uwe.F.
@Dieter
Ähhhm ... die Berechnung sieht meines Wissens wie folgt aus:
Leergewicht des Zugfahrzeugs * 0,8 = Max.-Gewicht des WW
also 1.875 kg * 0,8 = 1.500 kg
oder 1.990 kg * 0,8 = 1.592 kg (Dein max. WW-Gewicht).
Die Formel umgestellt ergibt:
Erforderliches Fahrzeugleergewicht = Max.-Gewicht des WW * 1,25.
Gruss, Uwe
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Natürlich,habe die Richtung verwechselt.Autoleergewicht mal 0,8
Habs aber gewußt

Und die 1 zu 1 Regelung haben die Fachleute dringend empfohlen.
Muß nur noch in die Ausnahmeregelung aufgenommen werden.
Gruss Dieter