@Dieter
Ähhhm ... die Berechnung sieht meines Wissens wie folgt aus:
Leergewicht des Zugfahrzeugs * 0,8 = Max.-Gewicht des WW
also 1.875 kg * 0,8 = 1.500 kg
oder 1.990 kg * 0,8 = 1.592 kg (Dein max. WW-Gewicht).
Die Formel umgestellt ergibt:
Erforderliches Fahrzeugleergewicht = Max.-Gewicht des WW * 1,25.
Tip: man kann auch das max. zulässige WW-Gewicht reduzieren (TÜV).
Und .. die 1:1-Regelung kommt meiner Information nach wohl erst 2006.
Gruss, Uwe
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Media-Markt - erst kleine Händler mit guten Preisen über Abmahnung abzocken ( siehe hier) und dann die Kunden abwerben - ich bin doch nicht blöd !
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