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Alt 04.03.2004, 18:20   #8
Uwe.F.
too fast but invisible ;)
 
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@Dieter
Ähhhm ... die Berechnung sieht meines Wissens wie folgt aus:
Leergewicht des Zugfahrzeugs * 0,8 = Max.-Gewicht des WW
also 1.875 kg * 0,8 = 1.500 kg
oder 1.990 kg * 0,8 = 1.592 kg (Dein max. WW-Gewicht).

Die Formel umgestellt ergibt:

Erforderliches Fahrzeugleergewicht = Max.-Gewicht des WW * 1,25.

Tip: man kann auch das max. zulässige WW-Gewicht reduzieren (TÜV).
Und .. die 1:1-Regelung kommt meiner Information nach wohl erst 2006.

Gruss, Uwe
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