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Alt 26.07.2012, 12:58   #1
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von the_bob Beitrag anzeigen
Besteht hier seitens der Justiz denn kein öffentliches Interesse?

Seitens des "Batschackenhändlers" liegt hier ja ein Betrug sondersgleichen vor.
Ein Betrug liegt NICHT vor, da kein Vermögensschaden eingetreten ist. Über eine Vermögensgefährdung ließe sich streiten, allerdings würde ich auch diese verneinen, da über das Vermögen nicht gutgläubig verfügt wird.

Auch ein versuchter Betrug ist es erst, wenn der Händler in den Verhandlungen mit einem Interessenten -das Wissen vorausgesetzt- den falschen Kilometerstand als Beschaffenheitsmerkmal nennt.

Ggf. kommt Urkundenfälschung in Frage; allerdings ist auch das keiner bestimmten Person zuzuordnen.
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