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Alt 11.06.2012, 20:52   #5
tomblue
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Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Hallo,

wir hatten den gleichen Fall. Die BMW Leasing betrachtet den wirtschaftlichen Totalschaden. D.h. Reparaturkosten müssen höher als der Restwert sein. In dem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht und der Leasingvertrag kann ohne weitere Kosten abgewickelt werden. Sind die Repaturkosten geringer als der Restwert, wird es schwierig. Bei uns gab es ein Kuddelmuddel zwischen der Kasko-Versicherung, der BWM.AG, der BMW Leasing, dem BMW Händler und uns, dem Versicherungsnehmer.

Wenn der Vertrag aufgehoben wird, kann man nur einen Vertrag zu aktuellen Konditionen abschliessen. Der Nutzungsausfall würde sich m.E. nach an der angesetzten Reparaturzeit bemessen.
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