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Alt 07.06.2012, 23:51   #7
hitchdererste
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Fahrzeug: F02'
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Also heutzutage muss man fast Jurist sein um agbs zu verstehen
Habe der Kundenbetreuung geschrieben das ich gerne die agbs haben will, und auch die hatten sie komischerweise nicht die agbs zur Hand gehabt und in der Antwort war das sich ne andere Abteilung melden wird und ich sie zugeschickt bekomme.
Haben ja heute in Bayern Feiertag

Schlimm ist es das wenn man in die Niederlassung geht um sein Fahrzeug zu reparieren steht unten klein gedruckt das du die Algemeine geschaftsbedinungen akzeptierst
Deswegen besser bei jeden Auftrag durchstreichen, so kann dir keiner was tun

Ich hab zb. Beim autokauf die agbs wirklich durchgelesen und da stand das sie bei gebrauchten Fahrzeuge die man gewerblich nützt die gewährleistung nicht geben. Ich natürlich durchgestrichen und vom Verkäufer in den Vertrag reinschreiben lassen und ne Unterschrift verlangt. So habe ich dann auch die Garantie bekommen
Leider bei der Niederlassung hab ich deren agbs nicht davor gelesen
Ich denke aber egal was BMW ihr Anwalt schreibt und in den agbs steht
Vor jedem gericht wird sowas nicht akzeptiert.
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