Zitat:
Zitat von hitchdererste
7.2 Im Übrigen haftet BMW gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach folgender Maßgabe:
a) Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch BMW haftet BMW nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden bis zu einer Höhe von 12.500,– Euro, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt ist.
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Also ich habe den Absatz irgendwie nicht verstanden...kann mir mal jemand ein Beispiel für eine vertragswesentliche Pflicht nennen?
Google war da auch nicht hilfreich - außer, dass diese Formulierung wohl zu ungenau ist.
OLG Celle: Die Begriffe “wesentliche Vertragspflicht” und “Kardinalpflicht” in AGB verstoßen gegen das geltende Transparenzgebot | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Und was ist ein "bei Vertragsabschluss vorhersehbarer typischer Schaden"?