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Alt 07.06.2012, 16:01   #1
hitchdererste
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Ja zum glück habe ich ne Rechtsschutz
Hab's ja direkt über dem Anwalt machen lassen
Werde mich auch nächste Woche mit meiner Versicherung und Anwalt unterhalten, ob dies nicht sogar eine Anstiftung zum Versicherungsbetrug ist
Nur so gut kenne ich mich juristisch nicht aus

Aber ein tip von mir, wenn jemand das nächste mal das Auto in die werkstatt bringt, kurz einen Strich bei den agbs machen bei BMW steht das drin

7.2 Im Übrigen haftet BMW gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach folgender Maßgabe:
a) Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch BMW haftet BMW nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden bis zu einer Höhe von 12.500,– Euro, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt ist. Übersteigt der bei einem Schadensereignis entstandene Schaden die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe der Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
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