Zitat:
Zitat von Bandit1973
????
Hmmm.... ER muss das ja nicht wissen.... wenn der Prüfer seinen Sanktus gegeben hat!!!!!
HALLO!!!
Wenn ein Prüfer das einträgt, dann ist es "Legalisiert" !!!!!
Schliesslich muss der Prüfer auch dafür geradestehen!!!
BTW:
In Ö haften wir sogar bei der §57a (Pickerl in D AU/HU Jährliche überprüfung)
mit dem PRIVATVERMÖGEN !!!!!
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Das stimmt! Aber die Rennerei, das alles nachzuweisen, die hast DU, weil DU mit dem nun nicht mehr legalen Pkw unterwegs warst.
DAS genau meinte ich damit.
Und Du kannst mir glauben, hier gibt es jeden Tag eine Menge "Gefälligkeitsgutachten" oder "Pickerl" (wie es bei euch so schön heisst).
Finden wir so etwas raus, wird's für den Prüfer sehr dunkel, denn das mögen die Dachorganisationen überhaupt nicht.
@rubin, das bedeutet nichts weiter, als dass für einen Pkw, der vor dem Stichtag umgerüstet worden ist ohne die Erfordernisse aufzuweisen, eine neue Betriebserlaubnis erteilt hätte werden müssen.
Das passierte nach altem Recht immer dann, wenn er im Zulassungsverfahren zugelassen worden ist.
Fakt ist allerdings: Selbst wenn dem so gewesen ist, kann ein Fahrzeug auch heute noch stillgelegt werden, weil es den Erfordernissen, denen es unterliegen müsste, nicht entspricht und eine Gefährdung anderer verursachen
kann.