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Alt 05.06.2012, 12:11   #2
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Blecha Beitrag anzeigen
Und der Tüv Prüfer hat das Rad sehr wohl gesehen, allerdings meinte er das man die ALWR erst ab 1997 brauche.
Ah ja... und DU warst vor 1997 dort ? Wenn nicht dann hat er das wie bei ner Neuzulassung zu behandeln und darf Dir Xenon nicht eintragen.

Das das Fahrzeug als es gebaut wurde die Voraussetzungen für Xenon hatte. Es kommt immer auf die rechtlichen Bestimmungen am Tag der Eintragung an !

Wenn er es Dir trotzdem eingetragen hat dann handelte er rechtswidrig.
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