Zitat:
Zitat von Balu80
Aber wenn man hier gleich angemacht wird weil man worauf Antwortet bitte dann lasse ich das in Zukunft lieber sein.
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Wenn Deine Antworten aus rechtlicher Sicht falsch und geeignet sind, den Laien zu verunsichern bitte ich sogar darum.
Und mit anmachen hat das dann nichts zu tun, eher mit einem Hinweis

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Nicht immer gleich angepisst sein

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Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang darauf hin zu weisen, dass § 19 (2) StVZO nun endlich seit dem 01.06.2012 bußgeldbewehrt ist.
Ich vermute, Deine sogenannte "Bestätigung" wird das Ding hier sein: