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Alt 05.06.2012, 07:16   #3
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Smartyy86 Beitrag anzeigen
lass dir doch einfach mal hier im forum deine ausstattungsliste geben, da steht ja drin was ab werk verbaut war.
Brauchen wir nicht mehr. Da er das Einstellrad für die manuelle LWR drin hat wird er wohl kaum ab Werk eine ALWR gehabt haben - oder glaubst Du das die Karre einer von ALWR auf LWR zurück gerüstet hat ?

Zitat:
Zitat von Blecha Beitrag anzeigen
Ich habe mir das mit der LWR und alles vom KBA bestätigen lassen.

Und das Xenon beim Tüv Nord eingetragen
Ach ja ? Na dann poste doch mal Bilder der Bestätigung und der Eintragung.

Aber selbst wenn es der TÜV (ohne ALWR) eingetragen hat, dann ist es eine nicht zulässige Eintragung somit nichtig mit alle Rechtsfolgen.

Kommt ein böser Kontroletti der sich auskennt bist Du fällig.

Zitat:
Zitat von Balu80 Beitrag anzeigen
Also scheinwerferreinigung ist nicht zwingend pflicht es gibt eine Ausnahme Genehmigung die da besagt" Fahrzeuge die vor 2000 mit Xenon werkseitig ausgerüstet worden sind brauchen keine Scheinwerferreinigungsanglage zu haben."
Ist schön und bekannt... ABER das tut hier gar nichts zur Sache denn das fragliche Fahrzeug war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab Werk NICHT mit Xenon ausgerüstet.
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