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Alt 25.02.2004, 10:30   #5
NoDo
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von der logischen seite her kann es ja nur ein griff in die häusslichen sanitären einrichtungen werden. ich denke mal es ist niemand so doof und verkauft einen kaputten artikel wenn man ihn für kleines geld reparieren kann. z.B. ein sommer alu mit kaputten ventil. ich denke mal da ist mehr hin. also erstmal finger weg.



doch jetzt kommt die rechtliche seite. nach EU recht (dürfte evtl. ein jahr alt sein) muss jeder 2 jahre garantie auf gebrauchte artikel übernehmen ausser man sagt sich davon ausdrücklich los.

und krachbumm , daß könnte das schlupfloch sein damit der Verkäufer die reperatur zahlen muss. bei "lediglich" einen geräusch sicherlich nicht, doch wenn sich der motor in den unfreiwilligen winterschlaf legen sollte müsste er somit für die instandsetzung aufkommen.
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Gruß Dominik

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