Hallo Mike,
ein Händler haftet auch bei gebrauchtem PKW für Mängel, die im Zeitpunkt der Übergabe des Wagens bereits vorhanden oder angelegt war. Der Händler kann diese Haftung gegenüber Privatleuten nicht ausschließen und nur auf mindestens ein Jahr begrenzen. In einem Zeitraum von 6 Monatenn ab Übergabe muß der Verkäufer das Nichtvorhandensein des Fehlers bei Übergabe beweisen, danach trifft den Käufer die Beweislast.
Was für einen Fehler hatte euer Bimmer ?
Mfg Weland :cool:
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