Die Frage ist, ob nach dem Eingriff in die Abasanlage von dem
Wagen die Betriebserlaubnis erloschen ist...
Ein kurzes und knappes JA!
Dabei ist völlig unerheblich, ob dieser Eingriff z.B. bei §29 durch
den Prüf-Ing. entdeckt wird oder nicht. Man fährt ohne BE und
welche Folgen das hat, wenn man z.B. in einem schweren
Unfall verwickelt ist, kann sich jeder selber ausdenken.
Viel Spaß dann mit den Versicherungen und vor Gericht.
LG,
Andreas...
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