Hallo,
ja, es ist bei Versicherungen üblich, dass der Zweitwagen mit SF2 (85%) eingestuft wird. Einige Direktversicherungen bieten an, dass der Zweitwagen in der gleichen Rabattstufe eingruppiert wird, wie der erstwagen. Da sollte man aber gut in die Vertragsbedingungen schauen, denn da reicht manchmal schon ein Schaden beim Erstwagen, um beide hochzustufen!
Hast Du kein Motorrad? Habe ich immer so gemacht, den neuen Wagen auf den Vertrag eines Motorrades mit hohem Schadenfreiheitsrabatt geschrieben und dann das (deutlich billigere) Motorrad mit einem neuen Vertrag ausgestattet. Rechnet sich auf jeden Fall....
Gruß,
Christian.
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Ich fahre keinen Kombi. Denn wahrer Luxus ist es, sich den Kühlschrank liefern zu lassen.
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