Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.02.2004, 12:59   #13
BullPit
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.12.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E32 750iL (04.89 ) ; E32 750iLS (11.91) ; E32 Alpina B12 (10.91) ; E38 ILS ( 04.00 )
Standard

Hi,

es gibt devinitiv keine Beschränkungen bei Zulassung auf Privatperson. Wenn das Fahrzeug für den Straßenverkehr bauartgenehmigt zugelassen wurde, dann kann Hinz und Kunz dieses Fahrzeug auch
wieder in Betrieb nehmen. Das einzige was Privatpersonen vorab im Fahrzeugschein austragen lassen
müssen ist die Sondersignalanlage ( Sirene und blaues Blinklicht ) Bei den Scheiben ist bei Auslieferung
des Fahrzeuges eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, welche OHNE Auflagen erteilt worden ist.

Ich selber besitze ein B6 Sonderschutz E32 und das zulassen war kein Problem. Ich hatte mich sogar
erkundigt ob es wegen dem höheren Gewicht ( Leergewicht 2,5 t zgG. 3 t ) die Möglichkeit der Versteuerung
nach Gewicht gäbe... geht leider nicht, dafür müsste es ein Kombi sein.

Also, abschließend ist Festzustellen... Sonderschutzfahrzeuge können von jedermann gekauft, verkauft ,
zugelassen und gefahren werden - Alle anderen Geschichten sind entweder veraltet oder beruhen auf
gefährlichem Halbwissen einiger "Schlauköpfe"

Gruß,
Pit
__________________
----------------------------------------------------------

Viele Teile aus diversen Schlachtwagen ( E32 ) vorhanden

Anfragen nur via U2U

BullPit ist offline   Antwort Mit Zitat antworten