@AC S Highliner
Was hast du denn für ein Problem? Setze dich mit der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung auseinander, anstatt ständig sinnfreie Kommentare zum Thema zu posten.
Der Pflicht oder Vorgabe eine Leistungssteigerung eintragen zulassen unterliegt etlichen verschiedenen Faktoren. Diese ist nun mal nicht eintragungspflichtig, denn auch unsere Personenschutzfahrzeuge unterliegen der Straßenverkehrszulassungsordnung. Und selbst wenn diese außer Kraft gesetzt wird, werden solche Dinge vor Verkauf zurück gebaut.
Diese Leistungssteigerung unterliegt demnach keiner eintragungspflicht, da sie sich im Rahmen gesetzlicher Toleranzen befindet. Somit ist auch nicht meine BE erloschen.
Meine Aussage ich weiß nicht was und wie, bezog sich auf die technische Veränderung, wie diese vollzogen wurde und nicht auf das rechtliche.
Also komm einfach wieder runter. Mir persönlich ist das völlig egal mit was für ner Karre du rumfährst. Die Clique, welche das überprüft, hab ich schon lange übersprungen.
Gruß
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