Zitat:
Zitat von Silbergleiter
Mahlzeit
Deine ABE ist auf dem Stand von 1999. Wie der Kollege schon schreibt, Reifenfreigabe vom Hersteller in Verbindung mit Deiner ABE stellen jeden TÜV Prüfer zufrieden! VA sollte hierfür über eine minimal Spurverbreiterung verfügen, damit die Federn freigängig bleiben. Ab 5mm pro Seite passts.
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Er hat keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) sondern nur ein Teilegutachten für eine § 19 Abnahme.
Mit einer ABE braucht man den Anbau nicht von Einem SV prüfen lassen.
Wird aber oft noch verwechselt.
Richtig ist: bei der Ausstellung des Teilegutachtens 1999 war es noch üblich Fabrikats- und sogar spezielle Profilbindungen mit in das Gutachten zu übernehmen.
Konnte aber auch schon damals leicht umgangen werden, wenn man nicht eine der vorgegebenen Reifen fahren wollte, indem man sich die Reifenfreigabe für die enstprechende Felge und Fahrzeug des von einem selbst bevorzugten Herstellers zukommen lies. Wüsste nicht, dass mir ein Hersteller diese je verweigert hat. Er Möchte ja schließlich seinen Reifen verkaufen.
Gruß