Hast du einen Rechtsschutz? Dann Anwalt.
Wenn nein, ab zur Innung (sofern der Betrieb überhaupt Innungsmitglied ist) - Schiedsmann. Der kostet nichts. Andernfalls wäre die zuständige Handwerkskammer auch Ansprechpartner.
Du hast einen Anspruch auf eine detaillierte, prüfbare Rechnung, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde ("Pauschalpreis gem. Angebot").
Gruß
Mark
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