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Alt 11.03.2012, 05:35   #8
BKirk
Genießer
 
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Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Mark Steier Beitrag anzeigen
..demnach müste z.b. eine Zündkerze eine ABE haben oder jede Motorüberholung müsste eingetragen werden. (Hubraumveränderung)
Einsicht wäre vermutlich besser als Polemik. Diese Vergleiche sind so offensichtlich daneben, dass ich nicht so recht weiß, ob ich wirklich im Detail darauf eingehen sollte. Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du es selbst weißt und Dich nur verdrießt, dass Du nicht einfach so mit der Klamotte spielen kannst.

Zitat:
oder das Ausräumen des Fz. (Gewichtsveänderung).
Das wäre in der Tat eintragungspflichtig, auch aus vielen anderen Gründen. Es verändert das Fahrzeug wesentlich.


Zitat:
Ich hab mir 2 Dinger eingebaut weil ich vom Geräuch nett finde
Siehste: genau das ist der erste Grund, weshalb das abgenommen werden muss.


Eulen nach Athen tragend
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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