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Alt 03.03.2012, 15:28   #7
Sinclair
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werdet mit der eingeschränkten Gutachterwahl bei Kaskoschäden wohl leider recht haben;
umso höher ist dann die Bedeutung einer dem Gutachter übermittelten Liste über die im Wagen vorhandene Zusatzausstattung, die das was die VIN ergibt, in der Regel übersteigen dürfte. Hier lohnt sich dann, einen Nachmittag Arbeit reinzustecken (und ggfs. die Nachweise, Fotos, ...zusammenzutragen) und sodann begründet um Revision des Gutachten zu bitten.

Irgendwie muss der TE ja auch begründen können, wie er auf 5K kommt, das Gutachten jedoch nur auf 3,5K.
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