Hallo etimo32
Die Traglastbestätigung alleine reicht nicht.
Wenn die Felgen nicht original für den E32 freigegeben waren
musst Du de TÜV Prüfer nach einem Vergleichsgutachten fragen.
Das heisst, der TÜV Prüfer schaut in seiner Datenbank nach ,ob eine Felge
von einem anderen Hersteller mit der gleichen Einpresstiefe etc und
Reifengrösse ,wie Deine Felgen, für den E32 freigegeben sind.
Wenn diese Kombination gefunden wird,also Felgendimension, ET und
verwendete Reifengrösse, dann ist es nur noch eine Formsache.
Gruss
JR740
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