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Alt 22.02.2012, 10:35   #8
cdwars
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Ort: Scharbeutz
Fahrzeug: BMW 730i
Standard ...das kommt drauf an ...

nämlich darauf, ob die Reparatur letztlich erfolgreich ist/sein wird. Wegen der Verspätung und Deiner vergeblichen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten für 300 km) kannst Du aber auch im Erfolgsfall ggf. Abzüge vornehmen.

Vorgehensweise: Setze Deine Werkstatt in Verzug (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung) und mache unmissverständlich deutlich, dass Du Deinen Tacho danach unrepariert zurückhaben möchtest.

Bring/sende das Teil dann an jemanden, der sich damit auskennt (z.B. Guido). Die das ursprüngliche Angebot übersteigenden Reparaturkosten sind als Schadensersatz von Deinem ersten Vertragspartner zu tragen, ebenso alle zusätzlichen Aufwendungen, und, sofern Ihr einen Endtermin für die Reparatur vereinbart hattet, der Nutzungsausfall für die Zeit vom zugesagten Reparaturende bis zum Ende der Reparatur durch den neuen Vertragspartner. (sofern das Auto ohne Kombi nicht gefahren werden kann, wovon ich ausgehe.)

Weil einige Details zu beachten sind, würde ich (vor allem mit Rechtsschutz) auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten ...
cdwars ist offline