Ich glaube, der Eröffnungsbeitrag ist nicht richtig durchgekommen.
Hier wird eindeutig von Kauf vor 2 Jahren geschrieben.
Dazu der Gesetzestext:
Abschluss des Kaufvertrages bis 31.12.2001
Wurde der Kaufvertrag bis zum 31.12.2001 abgeschlossen, gilt das alte Kaufrecht. Danach betrug die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche hinsichtlich einer beweglichen Kaufsache sechs Monate ab Ablieferung. Ist diese Frist abgelaufen, ist der Käufer mit seinen Rechten ausgeschlossen, wenn sich der Verkäufer auf die Verjährung beruft.
Im Klartext: Käufer klagt wegen argl. Täuschung
Verkäufer sagt: schön ich nicht und zu lange her!
Richter sagt: Richtig, verjährt!
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LG Karsten
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