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Alt 08.02.2004, 22:18   #2
knuffel
† 2023
 
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Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Original geschrieben von Merlin


'... und wenn diese Werkstatt beim Austausch keine Original Teile verwenden würde, wär dies nicht die Schuld des Vorbesitzers.'

Gruß
Merlin
Hi,Merlin.

Das blöde ist,daß der Vorbesitzer dennoch in der Haftung steht,
obwohl er selbst "gelinkt" wurde.
Um dann SEINEN Schaden,der durch die Haftung entsteht wieder auszugleichen,
müsste der wiederum die Werkstatt in Regress nehmen......
(Ähnlich wie bei Unkennntis über Unfallschäden,die nach Kauf festgestellt werden)
Man argumentiert diesbezüglich:
Wenn man verantwortlich handeln will,kann man das Fahrzeug vorm
Verkauf ja eingehend prüfen und Mängel gutachterlich attestieren lassen,
um dann mit "reiner Seele" zu verkaufen.
Sprich : Möglichst Risikofrei.
Ich habe meinen Touring verkauft und bin mit dem Käufer am Verkaufstag
zusammen zum TÜV.Wir baten den Beamten um die HU mit dem Background
der Verkaufsabsicht und der festzustellenden Mängelfreiheit.
Würde ich jedem empfehlen.
So hält man das Risiko klein,trotz im Vertrag vereinbartem Gewährleistungsausschluss
dennoch für irgendwas,von dem man selbst nichts wusste,in Regress genommen zu werden.
Denn die unbekannten/unsichtbaren Mängel hebeln den Ausschluss der Gewährleistung
wegen dann behaupteter Arglist komplett aus.

Gruß
Knuffel
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Gruß
Knuffel
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