Hallo Lepulus!
Trotz Gewährleistungsausschluß muss ein Fahrzeug garantiert verkehrstauglich sein, es sei denn es ist ein "Bastlerfahrzeug". Mit den beschriebenen Federn erlischt die Verkehrszulassung.
Oder kann ich als Privatmann unter Gewährleistungsausschluß jeden Schrott verkaufen, also z.B. einen PKW mit nicht zugelassenen Frontscheinwerfer?
Da der Vorgang schon vor der Schuldrechtsreform liegt, ist wohl auch kein Gewährleistungsausschluß vereinbahrt worden.
Zitat:
Original geschrieben von lepulus
@ Dr.Kohl,
Ich behaupte einfach mal, dass der Daihatsu damals unter Gewährleistungsausschluß
verkauft wurde. Wenn das so ist und dem Verkäufer nicht nachgewiesen werden kann,
dass er von dem Mangel gewusst hat, wird wohl nichts zu machen sein.
Lepulus
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[Bearbeitet am 8.2.2004 um 13:37 von Dr. Kohl]